Novellierung der Einreise-Verordnung des Gesundheitsministeriums, gültig ab 11.3.2021

Bei der Einreise nach Österreich muss entweder ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder ein Antigen-Test, nicht älter als maximal 48 Stunden (statt bisher 72 Stunden), vorgewiesen werden. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist der Test binnen 24 Stunden nach der Einreise nachzuholen.

Zusätzlich muss weiterhin nach der Einreise eine zehntägige (Heim-)Quarantäne angetreten werden. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.

Vor der Einreise nach Österreich ist weiterhin eine elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearanceverpflichtend.

Ausgenommen von der Verpflichtung zur Quarantäne sind Einreisen aus beruflichen Gründen, Pendler, sowie Personen, die in medizinischen Notfällen als Begleitpersonen mitreisen. Diese Gruppen dürfen unter Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests einreisen. Der Test darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein (7 Tage bei Pendlern).

Bei der Einreise aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis besteht keine Quarantäneverpflichtung (z. B. Tod in der Familie). Ein Nachweis (z. B. Kopie der Sterbeurkunde) ist im Falle einer Kontrolle vorzulegen.

ACHTUNG: Bei der Einreise für planbare familiäre Ereignisse, wie Hochzeiten, Taufen oder Geburtstagsfeiern gilt unverändert die Verpflichtung zur 10-tägigen Selbstquarantäne.

Weitere Informationen und Details zur novellierten Einreiseverordnung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Transit durch Österreich
Die Durchreise ohne Zwischenstopp mit Auto, Bahn oder Bus ist uneingeschränkt möglich. Dies gilt ebenfalls für Passagiere, die sich auf einer Flugreise im Transit in Österreich aufhalten.
Diese Personen benötigen keine Pre-Travel-Clearance, keinen PCR- oder Antigen Test, kein Gesundheitszeugnis und es besteht keine Verpflichtung zur Selbstquarantäne.

Formulare für die Einreise nach Österreich

Eine bereits überwundene (ärztlich bestätigte) COVID-19 Erkrankung oder eine Corona-Schutzimpfung befreit nicht von den Einreisebestimmungen.

Informationen für Pendler

Wenn Sie beruflich oder zur Ausbildung nach Österreich beziehungsweise aus Österreich in einen anderen Staat pendeln oder regelmäßig Ihren Lebenspartner besuchen, müssen Sie sich ab 10. Februar 2021 vor der Einreise beziehungsweise Wiedereinreise nach Österreich registrieren. Das elektronische Registrierungsformular finden Sie hier. Diese Registrierung müssen Sie spätestens nach Ablauf von 7 Tagen oder bei Änderung der angegebenen Daten (wenn sich z.B. Ihre Wohn- oder Arbeitsadresse ändert) wiederholen.

Außerdem müssen Sie ab 10. Februar 2021 bei der Einreise nach Österreich mit einem ärztlichen Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache bestätigen, dass Sie in den letzten 7 Tagen negativ auf Covid-19 getestet worden sind. Sie können auch einen in Österreich ausgestellten negativen Testnachweis vorlegen. Diese Bestätigung bleibt dann 7 Tage lang gültig. Wenn Sie bei der Einreise nach Österreich keinen negativen Test auf Covid-19 vorweisen können, müssen Sie sich innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise testen lassen.

Testmöglichkeiten
Gratis Testangebote in Österreich können auch von Berufspendlern genützt werden. Die Liste der gratis Testmöglichkeiten finden Sie hier.Zudem werden ab 8. Februar in spezialisierten Apotheken gratis COVID-19-Antigenschnelltests angeboten; genaueres unter: www.apothekerkammer.at. Die Testkapazitäten stehen allen Personen, die sich zu Arbeits-, Studien- oder Schulzwecken in Österreich aufhalten, also Pendlern, ebenso gratis zur Verfügung.“

Quelle: https://www.bmeia.gv.at/oeb-warschau/