Konsulargebühren

Die Rechtsgrundlage für die Höhe der Konsulargebühren bildet das Konsulargebührengesetz 1992. Die Gebühren ändern sich jeden Monat. Aus diesem Grund holen Sie bitte die aktuellen Informationen bei uns ein.

Gebührenpflichtig sind die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung und die Beglaubigung der Echtheit einer privaten Unterschrift.

Die Ausstellung von Lebensbestätigungen für Renten- oder Pensionszwecke ist gebührenfrei.