Neue Telefonnummer

Hiermit möchten wir informieren, dass ab. 01. 04. das Konsulat Lublin unter einer neuen Telefonnummer zu ereichen ist.

Die neue Nummer lautet: +48  733 037 492

Novellierung der Einreise-Verordnung des Gesundheitsministeriums, gültig ab 11.3.2021

Bei der Einreise nach Österreich muss entweder ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder ein Antigen-Test, nicht älter als maximal 48 Stunden (statt bisher 72 Stunden), vorgewiesen werden. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist der Test binnen 24 Stunden nach der Einreise nachzuholen.

Zusätzlich muss weiterhin nach der Einreise eine zehntägige (Heim-)Quarantäne angetreten werden. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.

Vor der Einreise nach Österreich ist weiterhin eine elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearanceverpflichtend.

Ausgenommen von der Verpflichtung zur Quarantäne sind Einreisen aus beruflichen Gründen, Pendler, sowie Personen, die in medizinischen Notfällen als Begleitpersonen mitreisen. Diese Gruppen dürfen unter Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests einreisen. Der Test darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein (7 Tage bei Pendlern).

Bei der Einreise aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis besteht keine Quarantäneverpflichtung (z. B. Tod in der Familie). Ein Nachweis (z. B. Kopie der Sterbeurkunde) ist im Falle einer Kontrolle vorzulegen.

ACHTUNG: Bei der Einreise für planbare familiäre Ereignisse, wie Hochzeiten, Taufen oder Geburtstagsfeiern gilt unverändert die Verpflichtung zur 10-tägigen Selbstquarantäne.

Weitere Informationen und Details zur novellierten Einreiseverordnung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Transit durch Österreich
Die Durchreise ohne Zwischenstopp mit Auto, Bahn oder Bus ist uneingeschränkt möglich. Dies gilt ebenfalls für Passagiere, die sich auf einer Flugreise im Transit in Österreich aufhalten.
Diese Personen benötigen keine Pre-Travel-Clearance, keinen PCR- oder Antigen Test, kein Gesundheitszeugnis und es besteht keine Verpflichtung zur Selbstquarantäne.

Formulare für die Einreise nach Österreich

Eine bereits überwundene (ärztlich bestätigte) COVID-19 Erkrankung oder eine Corona-Schutzimpfung befreit nicht von den Einreisebestimmungen.

Informationen für Pendler

Wenn Sie beruflich oder zur Ausbildung nach Österreich beziehungsweise aus Österreich in einen anderen Staat pendeln oder regelmäßig Ihren Lebenspartner besuchen, müssen Sie sich ab 10. Februar 2021 vor der Einreise beziehungsweise Wiedereinreise nach Österreich registrieren. Das elektronische Registrierungsformular finden Sie hier. Diese Registrierung müssen Sie spätestens nach Ablauf von 7 Tagen oder bei Änderung der angegebenen Daten (wenn sich z.B. Ihre Wohn- oder Arbeitsadresse ändert) wiederholen.

Außerdem müssen Sie ab 10. Februar 2021 bei der Einreise nach Österreich mit einem ärztlichen Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache bestätigen, dass Sie in den letzten 7 Tagen negativ auf Covid-19 getestet worden sind. Sie können auch einen in Österreich ausgestellten negativen Testnachweis vorlegen. Diese Bestätigung bleibt dann 7 Tage lang gültig. Wenn Sie bei der Einreise nach Österreich keinen negativen Test auf Covid-19 vorweisen können, müssen Sie sich innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise testen lassen.

Testmöglichkeiten
Gratis Testangebote in Österreich können auch von Berufspendlern genützt werden. Die Liste der gratis Testmöglichkeiten finden Sie hier.Zudem werden ab 8. Februar in spezialisierten Apotheken gratis COVID-19-Antigenschnelltests angeboten; genaueres unter: www.apothekerkammer.at. Die Testkapazitäten stehen allen Personen, die sich zu Arbeits-, Studien- oder Schulzwecken in Österreich aufhalten, also Pendlern, ebenso gratis zur Verfügung.“

Quelle: https://www.bmeia.gv.at/oeb-warschau/

Aussetzung von Praktika bis zum 31.05.2021

Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Situation, durch die Entscheidung des Österreichischen Honorarkonsuls in Lublin, im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.05.2021, sind alle Praktika  ausgesetzt einschließlich Studien-, Berufs- und Absolventenpraktika sowie Freiwilligenarbeit.

Neue Einreiseregeln ab 15.01.2021 (COVID-19)

Ab 15. Jänner 2021, 00:00 Uhr, ist grundsätzlich vor der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierung verpflichtend (Pre-Travel-Clearance – PTC). Das elektronische PTC-Registrierungsformular finden Sie hier: Deutsch und Englisch.

Ausnahmen von der Registrierungspflicht bestehen u.a. für Pendler und Transitreisende sowie für Personen, die aus unvorhersehbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis einreisen. Weitere Informationen zu den Ausnahmeregeln erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Personen, die sich in Regionen aufhalten, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich weiterhin sofort eine zehntägige (Heim-)Quarantäne antreten. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag möglich (d.h. ab dem 5. Tag nach der Einreise).

Ausgenommen von der Quarantäne sind weiterhin u.a. Einreisen aus beruflichen Gründen, Personen, die auf der Durchreise sind sowie Personen, die in medizinischen Notfällen als Begleitpersonen mitreisen. Diese dürfen unter Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests ohne Verpflichtung zur Quarantäne einreisen. Dieser Test darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Weitere Informationen zu den Ausnahmeregeln erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Weitere Informationen und Details zur aktuellen COVID-19 Einreiseverordnung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

 

Quelle: https://www.bmeia.gv.at/oeb-warschau/

Neue Einreiseregeln ab 19.12.2020 (COVID-19)

Menschen, die ab Samstag, 19. Dezember nach Österreich einreisen, müssen für zehn Tage in Quarantäne. Freitesten aus der Quarantäne ist ab dem fünften Tag möglich.

Weitere Details und entsprechende Verordnungen sind auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie des Bundesministeriums für Inneres zu finden.

Quelle: https://www.bmeia.gv.at/oeb-warschau/

 

Die Simulation des Europäischen Parlaments 2020 liegt bereits hinter uns

Die mit der COVID19-Pandemie verbundene Ausnahmesituation hat dazu geführt, dass die diesjährige Simulation des Europäischen Parlaments in die virtuelle Realität übertragen wurde. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese weniger aufregend war als jene, die in den letzten Jahren im Rathaus von Lublin stattgefunden haben.

Das Ereignis fand am 03.11. dieses Jahres statt. Sein Ziel war die Verbreitung des Wissens zum Thema der Strukturen und der Arbeitsweise des Europäischen Parlaments, aber auch die Bekanntmachung der Studenten mit den praktischen Fertigkeiten der Diskussionsleitung, Rhetorik und Argumentation. Wir beschlossen, die diesjährige Simulation dem im letzten Jahr verstorbenen Prof. Zbigniew Zaleski zu widmen, der Begründer und Ideengeber des Ereignisses war. Prof. Zaleski war ein langjähriger Dozent der Katholischen Johannes-Paul-II.-Universität in Lublin, aber auch – in den Jahren 2004-2009 sowie 2013-2014, Abgeordneter zum Europäischen Parlament.

An der diesjährigen Simulation nahmen Studenten der Lubliner Hochschulen teil: Vertreter des kürzlich entstandenen Studentenverbands für Internationale Beziehungen an der Katholischen Johannes-Paul-II.-Universität in Lublin sowie Studenten vom Studentenverband der Selbstverwaltung an der Marie-Curie-Skłodowska-Universität (UMCS). Für die sachliche Unterstützung der ersten Gruppe war Frau Dr. hab. Beata Piskorska, Prof. KUL verantwortlich, die auch Expertin des Team Europe Netzwerks ist. Frau Dr. Justyna Wasil hingegen bereitete und motivierte die Studenten der UMCS.

Die jungen „Abgeordneten zum Europäischen Parlament” diskutierten zwei Fragestellungen:

– Sind die von der Europäischen Union in Verbindung mit Covid-19 zugunsten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union getroffenen Maßnahmen ausreichend?

– Sind die von der Europäischen Union Weißrussland gegenüber in Verbindung mit den Unregelmäßigkeiten bei den Präsidentschaftswahlen auferlegten Sanktionen zu sanft?

Die Jury in der Besetzung: Dr. Magdalena Lesińska-Staszczuk von der Fakultät für Politikwissenschaften und Journalismus an der UMCS, Dr. Andrzej Szabaciuk von der Fakultät für Sozialwissenschaften an der Johannes-Paul-II.-KUL sowie Grzegorz Chrobak – Mitglied des Vorstands des Europa-Hauses der Treffen – Stiftung Nowy Staw, stand vor keiner leichten Aufgabe. Nach langen Diskussionen wurden die Studenten vom Studentenverband der Selbstverwaltung an der Marie-Curie-Skłodowska-Universität zu den Siegern gekürt. Darüber hinaus verlieh die Jury dem Studenten Michał Wójcik, Vertreter des Studentenverbands für Internationale Beziehungen an der Katholischen Johannes-Paul-II.-Universität in Lublin eine individuelle Auszeichnung. Die Preise für das Siegerteam und die ausgezeichnete Person wurden gestiftet von Herrn Piotr Majchrzak, Honorarkonsul der Republik Österreich in Lublin.

Die Veranstalter der diesjährigen Simulation des Europäischen Parlaments sind: der Europa-Informationspunkt Europe Direct – Lublin, der am Europa-Haus der Treffen in Betrieb ist – Stiftung Nowy Staw sowie Piotr Majchrzak, Honorarkonsul der Republik Österreich in Lublin.

Österreichischer Nationalfeiertag 2020

COVID-bedingt musste der diesjährige Empfang zum österreichischen Nationalfeiertag am 26. Oktober 2020 in Warschau abgesagt und in die elektronischen Medien verlegt werden. In einer Video-Ansprache würdigte Botschafter Werner Almhofer– mit Hoffnung auf baldige Wiederherstellung derartig intensiver Kontakte –die vielfältigen bilateralen politischen Kontakte und die hervorragenden Entwicklungen in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus, Sport und Kultur vor dem Ausbruch der Corona-Epidemie. Er erinnerte an 100 Jahre Bundesverfassung, 75 Jahre Ende des Zweiten Weltkrieges und Beginn der 2. Republik, den 65. Jahrestag der Unabhängigkeit 1955 und an 25 Jahre Mitgliedschaft in der Europäischen Union sowie die Überwindung der Folgen zweier Weltkriege im Friedensprojekt der europäischen Integration, für das in Österreich seit dem Brexit-Votum im Juni 2016 die Zustimmung auf konstant hohem Niveau von ca. 70% verblieben ist.

Quelle: https://www.bmeia.gv.at/oeb-warschau/aktuelles/detail/article/oesterreichischer-nationalfeiertag-2020-3/

Fahrrad-Picknick 2020 anlässlich des Europateges

Der Europatag wurde am 01. August 2020 zum wiederholten  Mal in Nasutów gefeiert. Aus diesem Anlass fand das Europäischen Fahrrad-Picknick in familiärer Atmosphäre statt.

Veranstaltet wurde das Picknick von der Stelle für europäische Information Europe Direct – Lublin des Europäischen Hauses der Begegnungen – Stiftung Nowy Staw sowie dem Verband „Rowerowy Lublin”. Die Ehrenpatronanz über die Veranstaltung übernah der Honorarkonsul der Republik Österreich in Lublin Piotr Majchrzak. Die Partner der Veranstaltung waren das Einkaufszentrum „Olimp“ und das Haus Nasutów.

Die Route führte vom Einkaufszentrum „Olimp” in Lublin nach Nasutów. Die erfahrenen RadfahrerInnen vom Verband „Rowerowy Lublin“ sorgten für die Sicherheit der TeilnehmerInnen. Der Tradition folgend nahmen am Picknick die Vertreter des Österreichischen Konsulats in Lublin teil. Die Strecke war 15 Kilometer lang und eignete sich für sowohl für Kinder als auch für Erwachsene.

Unter der Attraktionen des heurigen Picknicks waren die Workshops zu historischen Themen und eine Ausstellung zum historischen Schmiedehandwerks. Im Programm der Veranstaltung wurden auch Spiele für die ganze Familie und eine Kinderecke eingeplant. Traditionelle Speisen wie Bigos nach Nasutówer Art sowie gegrillte Würstchen und Grützwürste wurden aufgetischt.  Am Ende des Tages wurde die Rückfahrt  in Begleitung der MitgliederInnen vom Verband „Rowerowy Lublin” nach Lublin angetreten.

Genauso wie letztes Jahr wurden während des Events Spiele und Wettbewerbe zum Thema „Österreich“ organisiert. Das Konsulat der Republik Österreich stellte gemeinsam mit der Stelle für europäische Information Europe Direct – Lublin einen Stand auf und verteilte Informationsmaterialien über Österreich, um den BesucherInnen das Land von Mozart vorzustellen und ihnen zur Entdeckung dieses Landes einzuladen.

Werfen Sie einen Blick auf die Fotos vom Picknick und wir laden Sie schon jetzt zu Nasutów im nächsten Jahr ein!

Einreise nach Österreich seit dem 27. Juli 2020

Am 27. Juli sind verschärfte Einreisebedingungen insbesondere für Personen, die aus Risikoländern nach Österreich einreisen wollen, in Kraft getreten. Gleichzeitig wurden die Listen der als sicher eingestuften Länder und der als Hochrisikogebiete eingestuften Länder überarbeitet. Polen wird derzeit als sicheres Land eingestuft.

Für alle Personen, die aus Polen oder einem anderen als sicher eingestuften Land nach Österreich reisen oder durch Österreich durchreisen wollen, besteht weiterhin freie Einreise, unter der folgenden Bedingung: die Reisenden müssen ihren Wohnsitz in Österreich oder einem der als sicher eingestuften Länder (sh. oben) haben und sich in den letzten 10 Tagen ausschließlich in einem dieser Länder aufgehalten haben. (Zur Erinnerung: Bei Reisen im Schengenraum ist generell ein Reisdokument mitzuführen!)

Der Transit durch Österreich auf dem schnellstmöglichen Weg ohne Zwischenstopp ist generell – wie seit Beginn der Coronakrise – ohne Einschränkungen möglich. Bei der Rückreise aus einem Risikoland (z.B. Kroatien) ist folgende Erklärung auszufüllen.

Für Einreisen von außerhalb des EU-/Schengen-Raumes besteht eine generelle Pflicht zur Vorlage eines max. 72 Stunden alten ärztlichen (negativen) Attests und/oder einer 10-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne. Die Regelungen unterscheiden sich nach Personengruppe bzw. Ausreiseland.

Weitere Details und entsprechende Verordnungen sind auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie des Bundesministeriums für Inneres zu finden.

Quelle: https://www.bmeia.gv.at/oeb-warschau/?fbclid=IwAR3ruB2cCnVDA1syoAHEnNcKjtj2_GgRFt4j1deraNjci4HcgBm2lig_VWk