Konzert TRIO KLAVIS

Am Mittwoch, 31. August, tritt das Trio KlaVis im Königstribunal auf. Die österreichische Band präsentiert dem Lubliner Publikum unter anderem Werke von W. A. ​​Mozart und E. Schulhoff in einer Interpretation für Klavier, Violine und Saxophon. Der Eintritt zum Konzert ist frei und erfordert keine Kartenreservierung.

– Wir laden Sie zu einem Auftritt einer einzigartigen Band ein, das mit ihrem originellen Sound und einem abwechslungsreichen Repertoire internationale Aufmerksamkeit erregt. Ein Konzert österreichischer Musiker, die für ihren hervorragenden Kontakt zum Publikum bekannt sind, wird ein interessanter, musikalischer Akzent sein, um die Sommerferien zu verabschieden – sagt Beata Stepaniuk-Kuśmierzak, stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Lublin für Kultur, Sport und Partizipation.

Ein Trio von Musikern aus Österreich tritt in den größten Konzertsälen auf, wie dem Musikverein in Wien, der Tonhalle Zürich, der St. Petersburger Philharmonie, Gasteig München und bei renommierten Festivals wie Grafenegg Festival, Allegro Vivo oder Kissinger Sommer in Bad Kissingen. Bei einem Konzert in Lublin spielt das Ensemble bestehend aus Sabina Hasanova (Klavier), Jenny Lippl (Violine) und Miha Ferk (Saxophon) Stücke wie A. Mozarts Trio Es-Dur KV 498W, transkribiert für Klavier, Saxophon und Bratsche, Trio elegijne in d-Moll, Op. 9 Nr. 2 von Rachmaninoff (Transkription für Klavier, Violine und Saxophon) und Ernst Schulhoffs Jazz Concertino WV 154 für Violine, Saxophon und Klavier. Ein Wort zur Musik wird  Prof. Teresa Księska-Falger halten.

2015 erhielt die KlaVis-Band ein Stipendium des Bundeskanzleramtes im Bereich Musik und wurde mit dem Bank Austria Kunstpreis ausgezeichnet. 2016 veröffentlichte das Trio sein Debütalbum „Geography of Sound“, eine Zusammenstellung klassischer Songs mit Einflüssen aus der Volksmusik aus aller Welt. Ihr zweites Album, dessen Produktion vom österreichischen Musikfonds unterstützt wurde, enthält Werke von Johannes Brahms, Dmitri Schostakowitsch und Ernst Krenk.

Das Trio KlaVis Konzert findet am 31. August um  18.00 Uhr im Krongericht statt. (ul. Rynek 1). Veranstalter der Veranstaltung sind: Stadt Lublin, Österreichisches Konsulat in Lublin, Österreichisches Kulturforum, Musikverein H. Wieniawski in Lublin und der Stiftung für Kultur und Integration „Inter-Art“.

Quelle: https://lublin.eu/kultura/informacje/wiadomosci/kameralny-koncert-austriackiego-trio-klavis-w-trybunale-koronnym,3545,41,1.html

(Polski) Obchody Święta Narodowego 2021

Anlässlich des Nationalfeiertags der Republik Österreich fand auf Einladung von Botschafter Andreas Stadler und seiner Frau Rebekka Greenstein ein Empfang in Warschau statt.

An dieser Veranstaltung, die unter einem strengen Hygieneregime durchgeführt wurde, nahmen zahlreiche Vertreter aus Politik, Diplomatie, Kultur und Wissenschaft sowie viele Österreicher und Österreicher, die in Polen leben und arbeiten, teil.

Botschafter Stadler betonte in seiner Rede die guten bilateralen Beziehungen zwischen Polen und Österreich, auch innerhalb der Europäischen Union. Er erinnerte auch an den letzten offiziellen Besuch des Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen in Polen und betonte die Bedeutung der Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen – vom Klimaschutz über die Wirtschaft bis hin zur Außenpolitik und Unterstützung demokratischer Veränderungen in Belarus.

Die Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag waren auch Anlass, drei neue österreichische Diplomatinnen und Diplomaten offiziell in Warschau willkommen zu heißen: Frau Michaela Pacher, stellvertretende Botschafterin, Frau Gudrun Hardimann-Pollross, Direktorin des Österreichischen Kulturforums, und Frau Valerie Breitenfeld, stellvertretende Leiterin der HandelsAbteilung.

Den vollständigen Wortlaut der Rede zur Feier des Nationalfeiertags der Republik Österreich finden Sie hier.

 

Quelle: https://www.bmeia.gv.at/pl/ambasada-austrii-warszawa/aktualnosci/detail/article/obchody-swieta-narodowego-2021/

Neuer Österreichischer Botschafter in Warschau

Das Botschaftsteam heißt den neuen Österreichischen Botschafter in Polen Mag. Andreas Stadler und seine Ehefrau Rebecca Greenstein sehr herzlich willkommen. „Ich beabsichtige die ausgezeichneten Beziehungen zwischen Österreich und Polen noch weiter in allen Bereichen der Diplomatie zu vertiefen“, so der neue Botschafter. „Mein Dank gilt meinem Vorgänger Botschafter Dr. Werner Almhofer für seine umsichtigen Beiträge zur politischen, wirtschaftlichen, kulturellen, wissenschaftlichen und konsularischen Zusammenarbeit. Ein großes Anliegen wird mir auch die Darstellung der Arbeit der österreichischen Vertretungsbehörden in Polen über Public Diplomacy und Social Media sein.“

 

Quelle: https://www.bmeia.gv.at/oeb-warschau/aktuelles/detail/article/neuer-oesterreichischer-botschafter-in-warschau/

Einreisebestimmungen nach Österreich, gültig seit 1. Juli 2021

Reisende aus Polen haben bei der Einreise in Österreich entweder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden), einen Antigen-Test (nicht älter als maximal 48 Stunden), ein Impfzertifikat oder ein ärztliches Zeugnis über die Genesung von COVID-19 vorzuweisen (s. ärztliches Zeugnis).

Die Verpflichtung zur elektronischen Registrierung (Pre-Travel-Clearance) wurde in diesen Fällen aufgehoben.

Kann keiner der oben gelisteten Nachweise erbracht werden, ist nach wie vor die elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance) vorzunehmen und binnen 24 Stunden nach der Einreise ein Test auf SARS-CoV-2 nachzuholen.

Kinder (0-12 Jahre) sind von der Testpflicht ausgenommen.
Minderjährige (12-18 Jahre) benötigen zur Einreise ein negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder ein Genesungszertifikat.

Weitere Informationen und Details zur novellierten Einreiseverordnung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten und des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Transit durch Österreich
Die Durchreise ohne Zwischenstopp mit Auto, Bahn oder Bus ist uneingeschränkt möglich. Dies gilt ebenfalls für Passagiere, die sich auf einer Flugreise im Transit in Österreich aufhalten.

 

Quelle: https://www.bmeia.gv.at/oeb-warschau/

Novellierung der Einreise-Verordnung des Gesundheitsministeriums, gültig seit 01.04.2021

Bei der Einreise nach Österreich muss entweder ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder ein Antigen-Test, nicht älter als maximal 48 Stunden, vorgewiesen werden. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist der Test binnen 24 Stunden nach der Einreise nachzuholen.

Zusätzlich muss weiterhin nach der Einreise eine zehntägige (Heim-)Quarantäne angetreten werden. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.

Vor der Einreise nach Österreich ist weiterhin eine elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearanceverpflichtend.

Ausgenommen von der Verpflichtung zur Quarantäne sind Einreisen aus beruflichen Gründen, Pendler, sowie Personen, die in medizinischen Notfällen als Begleitpersonen mitreisen. Diese Gruppen dürfen unter Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests einreisen. Gültigkeit bei der Einreise: PCR-Test – max. 72 Stunden, Antigen-Test – maximal 48 Stunden.

Bei der Einreise aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis besteht keine Quarantäneverpflichtung (z. B. Tod in der Familie). Ein Nachweis (z. B. Kopie der Sterbeurkunde) ist im Falle einer Kontrolle vorzulegen.

ACHTUNG: Bei der Einreise für planbare familiäre Ereignisse, wie Hochzeiten, Taufen oder Geburtstagsfeiern gilt unverändert die Verpflichtung zur 10-tägigen Selbstquarantäne.

Weitere Informationen und Details zur novellierten Einreiseverordnung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Transit durch Österreich
Die Durchreise ohne Zwischenstopp mit Auto, Bahn oder Bus ist uneingeschränkt möglich. Dies gilt ebenfalls für Passagiere, die sich auf einer Flugreise im Transit in Österreich aufhalten.
Diese Personen benötigen keine Pre-Travel-Clearance, keinen PCR- oder Antigen Test, kein Gesundheitszeugnis und es besteht keine Verpflichtung zur Selbstquarantäne.

Formulare für die Einreise nach Österreich

Eine bereits überwundene (ärztlich bestätigte) COVID-19 Erkrankung oder eine Corona-Schutzimpfung befreit nicht von den Einreisebestimmungen.

Informationen für Pendler

Personen, die aus Polen im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu beruflichen Zwecken, zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb oder zu familiären Zwecken bzw. zum Besuch des Lebenspartners nach Österreich einreisen, haben einen negativen PCR- oder Antigen-Test, nicht älter als 72 Stunden vorzuweisen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist der Test binnen 24 Stunden nach der Einreise nachzuholen. Die verpflichtende elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance) ist nur mehr alle 28 Tage oder bei Änderung der persönlichen Daten zu erneuern.

Testmöglichkeiten
Gratis Testangebote in Österreich können auch von Berufspendlern genützt werden. Die Liste der gratis Testmöglichkeiten finden Sie hier.Zudem werden ab 8. Februar in spezialisierten Apotheken gratis COVID-19-Antigenschnelltests angeboten; genaueres unter: www.apothekerkammer.at. Die Testkapazitäten stehen allen Personen, die sich zu Arbeits-, Studien- oder Schulzwecken in Österreich aufhalten, also Pendlern, ebenso gratis zur Verfügung.“

Quelle: https://www.bmeia.gv.at/oeb-warschau/