Reisende aus Polen haben bei der Einreise in Österreich entweder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden), einen Antigen-Test (nicht älter als maximal 48 Stunden), ein Impfzertifikat oder ein ärztliches Zeugnis über die Genesung von COVID-19 vorzuweisen (s. ärztliches Zeugnis).
Die Verpflichtung zur elektronischen Registrierung (Pre-Travel-Clearance) wurde in diesen Fällen aufgehoben.
Kann keiner der oben gelisteten Nachweise erbracht werden, ist nach wie vor die elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance) vorzunehmen und binnen 24 Stunden nach der Einreise ein Test auf SARS-CoV-2 nachzuholen.
Kinder (0-12 Jahre) sind von der Testpflicht ausgenommen.
Minderjährige (12-18 Jahre) benötigen zur Einreise ein negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder ein Genesungszertifikat.
Weitere Informationen und Details zur novellierten Einreiseverordnung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten und des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Transit durch Österreich
Die Durchreise ohne Zwischenstopp mit Auto, Bahn oder Bus ist uneingeschränkt möglich. Dies gilt ebenfalls für Passagiere, die sich auf einer Flugreise im Transit in Österreich aufhalten.
Quelle: https://www.bmeia.gv.at/oeb-warschau/