EINREISE NACH ÖSTERREICH (COVID-19), Stand: 10.06.2020

Grundsätzlich müssen sich Personen, die nach Österreich einreisen, weiterhin einer 14 -tägigen Quarantäne unterziehen oder ein COVID-19-Gesundheitszeugnis vorlegen. Sämtliche bereits bisher bestehenden Ausnahmen davon gelten weiter.

Eine neu eingeführte Ausnahme betrifft Personen, die aus einem der Nachbarländer mit Ausnahme von Italien nach Österreich einreisen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Staaten oder in Österreich haben. Zur Vermeidung einer Quarantäneverpflichtung oder der Vorlage eines COVID-19-Gesundheitszeugnisses haben sie glaubhaft zu machen, dass sie die letzten 14 Tage nur in Österreich oder einem Nachbarstaat, ausgenommen Italien, aufhältig waren.

Ab 16. Juni gelten weitere Lockerungsmaßnahmen. Covid19-Tests oder Quarantäne sind mit Ablauf des 15. Juni bei der Einreise von Polen nach Österreich nicht mehr nötig.

Weitere Details und entsprechende Verordnungen sind auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie des Bundesministeriums für Inneres zu finden.

 

Quelle: https://www.bmeia.gv.at/oeb-warschau/