Grundsätzlich besteht für BürgerInnen aus den Staaten der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR; d.h. EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) das Recht in Österreich zu arbeiten.
Das Österreichische Konsulat Lublin kann bei der Arbeitssuche nicht behilflich sein.
Weiterführende Informationen zum Thema Arbeiten in Österreich finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz , des Österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) , des Europäischen Portals zur beruflichen Mobilität EURES , des elektronischen Amtshelfers, help.gv.at, sowie der polnischen Botschaft in Wien.
Österreich hat mit der Rot-Weiß-Rot-Karte ein flexibles, neues Zuwanderungssystem eingeführt, das qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten und ihren Familienangehörigen eine auf Dauer ausgerichtete Zuwanderung nach Österreich ermöglicht.
Alle wichtigen Informationen über die Rot-Weiß-Rot – Karte, die sonstigen Arbeits- und Niederlassungsvoraussetzungen sowie eine umfassende Darstellung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Österreich finden Sie auf der Migrationsplattform der österreichischen Bundesregierung.
Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen: Da sich die formale Anerkennungslandschaft in Österreich sehr komplex gestaltet, sind detaillierte Informationen in der Broschüre Anerkennungs-ABC (http://www.bmeia.gv.at/integration/berufsanerkennung/) sowie die Webseite Berufsanerkennung (http://www.berufsanerkennung.at/) veröffentlicht.
Die Wirtschaftsagentur Wien (Vienna Business Agency) bietet eine Informationsbroschüre betreffend Arbeit und Niederlassung in Österreich für Expats an.