AutofahrerInnen

Vignette/Maut

In Österreich bestehen drei Mautsysteme für die Benutzung des hochrangigen Straßennetzes (Autobahnen und Schnellstraßen): Für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) das Vignettensystem bzw. Sondermauten. Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen hzG die fahrleistungsabhängige Maut (GO-box).

 

Vignette (für alle Kraftfahrzeuge bis einschließlich 3,5 t hzG)

Die Streckenlänge des vignettenpflichtigen Straßennetzes beträgt mehr als 2.000 km. Die Preise für die Vignetten betragen derzeit:

10-Tages-Vignette (gültig von 0:00 Uhr des gelochten Tages bis 24:00 des 9. Folgetages):

  • Kategorie A (Einspurige Kraftfahrzeuge): 5,10 €
  • Kategorie B (Pkw und Kfz bis einschließlich 3,5 t hzG): 8,80 €

2-Monats-Vignette (gültig zwei Monate ab dem Tag der Ausstellung):

  • Kategorie A: 12,90 €
  • Kategorie B: 25,70 €

Jahres-Vignette (gültig vom 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Jänner des Folgejahres):

  • Kategorie A: 34,10 €
  • Kategorie B: 85,70 €

Erhältlich sind die Vignetten in rund 6.000 in- und ausländischen Verkaufsstellen, darunter Automobilclubs (wie ARBÖ, ÖAMTC und PZM), ca. 1.850 Tankstellen sowie den Hauptmautstellen auf den Sondermautstrecken.

Wird man ohne Vignette auf einer von Österreichs Autobahnen erwischt, sind unverzüglich 120 Euro Ersatzmaut zu entrichten. Kann man nicht an Ort und Stelle bezahlen, droht eine Geldstrafe im Ausmaß von 300 bis 3.000 Euro.

Unteren Vignettenabschnitt gut aufbewahren:

Die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis. Im Falle eines Windschutzscheibenbruchs, z.B. durch Steinschlag, dient sie – ergänzend zu den anderen benötigten Unterlagen – zum Austausch der alten Vignette an Ihrem ÖAMTC-Stützpunkt oder zur Erstattung der Vignettenkosten für die ASFINAG.

Alle Erlöse aus dem Vignettenverkauf und den Sondermauten bzw. alle Ersatzmauteinnahmen (Bußgelder und Verwaltungsstrafen) werden größtenteils wieder in Bau, Betrieb und Sanierung des Straßennetzes in Österreich investiert.

 

Sondermaut (für alle Kraftfahrzeuge bis einschließlich 3,5 t hzG)

Es gibt einige wenige Streckenabschnitte, die aufgrund der hohen Kostenintensität im Bereich Bau, Instandhaltung und Sanierung bemautet werden und für deren Benutzung auch weiterhin Sondermauten eingehoben werden.  Bei diesen sogenannten Sondermautstrecken handelt es sich vorwiegend um Tunnel- und Brückenbauten im Ausmaß von ca. 150 Straßenkilometern.

Es sind dies Teile der A 9 (Pyhrn Autobahn), der A 10 (Tauern Autobahn), der A 11 (Karawanken Autobahn) und der S 16 (Arlberg Schnellstraße) bzw. die gesamte A 13 (Brenner Autobahn).

Die Sondermauttickets können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle bezahlt oder vorab mit dem Kauf einer Videomautkarte entrichtet werden. Details dazu finden Sie auf http://www.vignette.at/toll/special-and-videotoll (in englischer und deutscher Sprache).

 

Fahrleistungsabhängige Maut (GO-Box; für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t hzG)

Lkw, Busse und schwere Wohnmobile müssen zur Nutzung von österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen eine fahrleistungsabhängige Maut entrichten.

Seit 1.1.2004 müssen alle Fahrzeuge über 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht mit einem Mautgerät, der so genannten GO-Box, ausgestattet sein. Über ein Mikrowellensignal registriert die GO-Box jede Durchfahrt unter einem Mautportal.

Die GO-Box kann rasch und einfach vom Fahrer oder von der Fahrerin selbst im Fahrzeug montiert werden. Die Verrechnung der Maut erfolgt vollelektronisch; entweder von einem in der GO-Box gespeicherten Guthaben (Pre-Pay) oder der Betrag wird einfach und bequem im Nachhinein von einer Debit-, Kredit- oder Tankkarte abgebucht (Post-Pay).

Weitere Informationen zum GO-Box-System:

https://www.go-maut.at/portal/faces/pages/common/portal.xhtml (dt. Sprache)

https://www.go-maut.at/portal/faces/pages/common/portal.xhtml (polnischer Sprache)

www.go-maut.at/mautsystem

 

Kfz-Zulassung

In Österreich werden Kfz bzw. Krafträder aufgrund der Versicherung angemeldet.

Bevor ein Kraftfahrzeug bei einer Zulassungsstelle der Versicherungsgesellschaften angemeldet werden kann, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Weitere Informationen zur Anmeldung eines Kfz finden Sie auf HELP.gv.at:

 

Normverbrauchsabgabe (NOVA)

Was ist die NoVA?

Die NoVA ist eine einmalige Abgabe die abhängig von den CO2-Emissionen (Pkw, Kombi) oder vom Hubraum (Krafträder) als Prozentsatz vom Fahrzeugwert (Netto) berechnet wird. Die NoVA wird fällig, wenn:

ein neuer Pkw, Kombi (auch Wohnmobil) oder ein neues Kraftrad in Österreich an den Kunden geliefert wird oder ein Fahrzeug zum ersten Mal zum Verkehr in Österreich zugelassen wird. Behörde ist das Wohnsitzfinanzamt.

 

Prüfgutachten (Pickerl)

Bei Pkw/Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung fällig:

  • drei Jahre nach der ersten Zulassung (Neufahrzeuge)
  • zwei Jahre nach der ersten Begutachtung
  • jährlich nach jeder weiteren Begutachtung

Zuständige Stellen sind Automobilklubs (z.B. ARBÖ, ÖAMTC, VCÖ), ZiviltechnikerInnen und Gewerbebetriebe (z.B. Kfz-Werkstätten).

 

Kfz-Abmeldung

Die Abmeldung muss an der Zulassungsstelle der jeweiligen Versicherungsanstalt innerhalb des Wohnbezirkes erfolgen. Es fallen dabei keine Gebühren an.

  • Die Abmeldung wird in den Typenschein/Einzelgenehmigung/Bestätigung für die Zulassung eingetragen.
  • Die Zulassungsbescheinigung (ein Teil) wird bei Abmeldung durch die Zulassungsstelle einbehalten.
  • Die Kennzeichentafeln werden bei Abmeldung durch die Zulassungsstelle einbehalten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf nebenstehenden Internetseiten der Autobahn- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG (ASFINAG), des GO-Mautsystems bzw. der Automobilklubs ÖAMTC, ARBÖ, PZM und des österr. Behördenwegweisers (help.gv.at)

Auf den Internetseiten der österreichischen Automobilklubs ÖAMTC und ARBÖ und VCÖ bzw. der ASFINAG finden Sie darüber hinaus die aktuelle Situation auf Österreichs Straßen.