Personenstandsurkunden

Mit 1.11.2014 wurde in Österreich ein elektronisches bundesweit geführtes Personenstands- und Staatsbürgerschaftsregister nach dem neuen Personenstandsgesetz (PStG 2013) eingeführt.

Die österreichische Botschaft Warschau ist nunmehr nach § 53 Abs. 3 und 4 PStG berechtigt, österreichische Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden in weiterer Folge auch Partnerschaftsurkunden) aus diesem Register auszustellen. Die vollständige Umstellung auf dieses neue Register wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, weshalb derzeit mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen ist.

Neu im Personenstandsgesetz 2013 ist die Verpflichtung zur Meldung von Änderungen von nach dem Personenstandsgesetz verarbeiteten allgemeinen Personenstandsdaten im Ausland (Namensänderung, Verehelichung, Scheidung).Das Personenstandsgesetz sieht aber keine Frist vor, innerhalb derer dieser Verpflichtung nachzukommen ist.

Die Meldung der Geburt eines Kindes fällt nicht unter diese Meldeverpflichtung. Des Weiteren besteht das Recht auf Auskunft über die eigenen Daten im Zentralen Personenstandsregister.

Antragsformulare:

Antrag Ausstellung einer Personenstandsurkunde

Antrag Auskunft ZPR