Aufenthalt/Niederlassung

Informationen zu Aufenthalts- und Niederlassungsfragen, insbesondere auch zur Rot-Weiß-Rot-Karte finden sie unter nachstehenden Links:

Informationen HELP.gv.at zu Aufenthalt und Visum

Informationen des BMI zu Aufenthalt und Niederlassung

 

Migrationsplattform der österreichischen Bundesregierung

Österreich hat mit der Rot-Weiß-Rot-Karte ein flexibles, neues Zuwanderungssystem eingeführt, das qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten und ihren Familienangehörigen eine auf Dauer ausgerichtete Zuwanderung nach Österreich ermöglicht.

Alle wichtigen Informationen über die Rot-Weiß-Rot – Karte, die sonstigen Arbeits- und Niederlassungsvoraussetzungen sowie eine umfassende Darstellung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Österreich finden Sie auf der Migrationsplattform der österreichischen Bundesregierung.

 

Mobilitätsguide für ausländ. KünstlerInnen zu Visa, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit

In Zusammenarbeit mit den relevanten Ministerien wurde vom BMUKK ein sog. „Mobilitätsguide für KünstlerInnen“ zusammengestellt, der die Bereiche Visa, Aufenthaltstitel und arbeitsmarktrechtliche Bestimmungen für KünstlerInnen beinhaltet. Er soll sowohl den KünstlerInnen als auch Veranstaltern einen Überblick über die Möglichkeiten und Erfordnisse die Mobilität von KünstlerInnen betreffend bieten.

http://www.artistmobility.at/

 

Polnische StaatsbürgerInnen

Polnische StaatsbürgerInnen genießen – wie auch andere EU-Bürger – Niederlassungsfreiheit in Österreich.

Zum Aufenthalt in Österreich ist daher grundsätzlich kein Aufenthaltstitel notwendig. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Unterhalt gesichert ist und eine ausreichende Krankenversicherung abgeschlossen wurde.

Weiterführende Informationen zum Aufenthalt von EU-BürgerInnen in Österreich finden Sie auf help.gv.at: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120200.html

 

Meldepflicht

Wer in Österreich (länger als 3 Tage) Unterkunft nimmt oder eine Unterkunft aufgibt, ist grundsätzlich verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde an- bzw. abzumelden. Auch die Einquartierung in einem Beherbergungsbetrieb (Hotel, Pension, etc.) ist zu melden und erfolgt durch Ausfüllen des Gästeblattes.

Zuständige Behörden sind in Wien die Magistratischen Bezirksämter; in den Bundesländern die Gemeindeämter bzw. Magistrate.

Weiterführende Informationen zur Meldung in Österreich finden Sie auf help.gv.at:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/18-1/Seite.180201.html