Patronanz

Der österreichische Honorarkonsul übernimmt die Patronanz über verschiedene Events und Veranstaltungen in der Wojewodschaft Lublin unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Der österreichische Honorarkonsul übernimmt seine Patronanz über Veranstaltungen und nichtkommerzielle Vorhaben (mit Ausnahme der karitativen Aktionen) in der Wojewodschaft Lublin, wenn sie einen besonderen Rang sowie eine regionale oder überregionale Reichweite haben und zur Promotion Österreichs in Polen in den Bereichen wie:

– Wirtschaft, einschließlich Entwicklung und Förderung der wirtschaftlichen Aktivitäten der polnischen und österreichischen Unternehmen (insbesondere in der Wojewodschaft Lublin),

– Kultur, Bildungswesen, Sport und Touristik,

– Entwicklung von integrationsfördernden Initiativen beitragen können.

  1. Die Übernahme der Ehrenpatronanz oder die Mitgliedschaft des Honorarkonsuls im Ehrenkomitee sind nicht mit finanziellem Beitrag gleichbedeutend.
  2. Der Veranstalter ist verpflichtet, in den Werbematerialien (Posters, Banners, Folders, Einladungen, Webseite etc.) zu der Veranstaltung, die vom Honorarkonsul in Ehrenpatronanz übernommen worden ist, eine entsprechende, von beiden Seiten vereinbarte Information zu publizieren, dass die Veranstaltung unter der Ehrenpatronanz des Honorarkonsuls der Republik Österreich steht, und die Medien über diese Tatsache zu informieren (lokale Fernseh- und Rundfunksender, Presse, Internet).
  3. Der Antrag auf Patronanzerteilung bzw. Mitgliedschaft im Ehrenkomitee soll in schriftlicher Form per Post an das Österreichische Konsulat Lublin oder elektronisch an: biuro@konsulat-austrii-lublin.pl gestellt werden. Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:

– Bezeichnung der Veranstaltung,

– Datum (Dauer),

– kurze Beschreibung der Veranstaltung,

– Name, Adresse, Kontaktdaten des Veranstalters,

– Begründung des Ersuchens um die Ehrenpatronanz bzw. Mitgliedschaft im Ehrenkomitee.

  1. Die Information über die Patronanzübernahme oder die Absage der Ehrenpatronanz bzw. der Mitgliedschaft im Ehrenkomitee wird dem Antragsteller ohne Bekanntgabe des Grundes in schriftlicher Form übermittelt.
  2. Die Information über die Patronanzübernahme durch den Honorarkonsul der Republik Österreich und seine Mitgliedschaft im Ehrenkomitee wird auf der Webseite des Österreichischen Konsulates Lublin angebracht.